Ziel unserer Beratung ist es, Ihren Erfolg zu optimieren. Das umfasst nicht nur die richtige Rechtsformwahl, zu der neben Steuerbelastungsvergleiche auch haftungs- und erbrechtliche Überlegungen gehören, sondern auch Gestaltungen vor dem Bilanzstichtag, um Ihr Unternehmen fit für ein Rating zu machen, Steuern zu verringern oder zu vermeiden.
Neben der Steuerdeklaration ist es unser Ziel, Sie im Bereich der Liquiditätsplanung und der Kostenrechnung zu unterstützen, um Ihnen verlässliche Zahlen für Ihre Kalkulation zu liefern.
Unsere wichtigsten Einzelleistungen im Überblick:
steuerliche Beratung von Unternehmen aller Rechtsformen
- Erstellen von Steuererklärungen
- Erstellen von Investitionszulageanträgen für eine zukunftssichere Planung
- Beratung bei der Umwandlung, Umstrukturierung, Veräußerung und Abwicklung
von Unternehmen - kompetente Durchsetzung des Steuerrechts in Ihrem Sinne
- Betreuung von Betriebsprüfungen
- Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung
- Erstellung mehrjähriger Ergebnis- und Finanzpläne
- kurzfristige Erfolgsrechnung, Planzahlen, Budget
- Analysen, Gutachten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Investitions- und Finanzierungsberatung
- Unterstützung bei Kreditverhandlungen
- Branchenvergleiche
- Organisatorische Beratung und Aufbau von Controllingsystemen
- Unterstützung bei der Vermögensberatung
Jahresabschlüsse
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
- Bericht mit Anhang für bilanzierungspflichtige Unternehmen
- Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler und Kleingewerbetreibende
- Aufzeichnung und Entwicklung des Anlagevermögens
- ausführliche Abschlussbesprechung anhand des Zahlenmateriales mit Analyse und Planung
- Betreuung von Tochtergesellschaften in- und ausländischer Konzernunternehmen,
Übernahme von Kontrollaufgaben der Mutterunternehmen, Mitwirkung beim Reporting
Unser Team für mehrsprachige Aufgaben
Prüfungstätigkeit
- Abschlussprüfungen
- Plausibilitätsprüfungen nach § 18 KWG
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung § 16 MaBV